Glossar
Feng-Shui-Beratung als freies Gewerbe
Feng-Shui-Beratung fällt in Deutschland unter die freien, nicht besonders reglementierten Gewerbe der Gewerbeordnung. Anders als etwa ein zulassungspflichtiges Handwerk verlangt sie keinen Meisterbrief, keinen Sachkundenachweis und keine behördliche Erlaubnis, um gewerblich angeboten zu werden.
- Begriff
- Feng-Shui-Beratung als freies Gewerbe
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt ist zwar erforderlich, prüft aber nur formale Angaben wie Tätigkeit, Ort und Betreiber, keine fachliche Qualifikation für die Feng-Shui-Beratung selbst.
Das unterscheidet die Beratung von reglementierten Berufen wie Handwerksmeistern oder Heilpraktikern, bei denen die Zulassung selbst an eine geprüfte Qualifikation gebunden ist.
Quellen und Methodik
Einsatz von Sprachmodellen
Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze dieser Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Beitragsbilder erzeugt. Jedes Bild ist als KI-Bild gekennzeichnet. Welche von mehreren vorbereiteten Formulierungen eine Seite zeigt, legt ein festes Programm fest, beim Aufruf der Seite ist kein Sprachmodell beteiligt. Die Adressen liest ebenfalls ein festes Programm aus OpenStreetMap aus und entfernt doppelte Adressen.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.