Feng-Shui-Berater

Glossar

Feng-Shui-Berater als Berufsbezeichnung

Die Berufsbezeichnung Feng-Shui-Berater ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz gesetzlich nicht geschützt. Sie darf ohne staatlich anerkannte Ausbildung und ohne Qualifikationsnachweis geführt werden, anders als etwa geschützte Titel im Handwerk oder in reglementierten Heilberufen.

Begriff
Feng-Shui-Berater als Berufsbezeichnung
Stand
12. September 2026

Was dahinter steckt

Weil die Berufsbezeichnung ungeschützt ist, hat unter anderem der Berufsverband für Feng Shui und Geomantie e.V. eigene Ausbildungsstandards und ein Gütesiegel entwickelt, um Interessierten eine Orientierung bei der Auswahl zu geben. Die Mitgliedschaft im Verband ist freiwillig, keine gesetzliche Voraussetzung für die Berufsausübung.

Ein Eintrag in einem Branchenverzeichnis, das auf einer Namenssuche in offenen Kartendaten beruht, ist deshalb kein Nachweis einer Ausbildung, einer Verbandsmitgliedschaft oder eines Gütesiegels.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Feng Shui Gütesiegel, Berufsverband für Feng Shui und Geomantie e.V., Berufsverband für Feng Shui und Geomantie e.V.,

Einsatz von Sprachmodellen

Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze dieser Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Beitragsbilder erzeugt. Jedes Bild ist als KI-Bild gekennzeichnet. Welche von mehreren vorbereiteten Formulierungen eine Seite zeigt, legt ein festes Programm fest, beim Aufruf der Seite ist kein Sprachmodell beteiligt. Die Adressen liest ebenfalls ein festes Programm aus OpenStreetMap aus und entfernt doppelte Adressen.

Korrekturweg

Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 12. September 2026.