Glossar
Abgrenzung zu Gesundheitsversprechen (Heilmittelwerbegesetz)
Das Heilmittelwerbegesetz schränkt Werbung ein, die einer Leistung eine heilende, lindernde oder krankheitsvorbeugende Wirkung zuschreibt. Eine Feng-Shui-Beratung, die verspricht, Beschwerden zu heilen oder Krankheiten vorzubeugen, bewegt sich damit in einem rechtlich sensiblen Bereich, unabhängig davon, ob die Beratung selbst reguliert ist.
- Begriff
- Abgrenzung zu Gesundheitsversprechen (Heilmittelwerbegesetz)
- Stand
- 12. September 2026
Was dahinter steckt
Reine Aussagen zu Wohlbefinden, Ordnung oder Gestaltungsempfehlungen sind davon zu unterscheiden: Sie fallen nicht automatisch unter das Heilmittelwerbegesetz, solange kein konkretes Gesundheits- oder Heilversprechen gegeben wird.
Über eine gesundheitliche Wirkung von Feng Shui sagt diese Abgrenzung nichts aus, weder positiv noch negativ. Feng Shui gilt darin als kulturelle Praxis, nicht als geprüfte gesundheitliche Maßnahme.
Quellen und Methodik
Einsatz von Sprachmodellen
Ein Sprachmodell hat die wiederkehrenden Sätze dieser Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Beitragsbilder erzeugt. Jedes Bild ist als KI-Bild gekennzeichnet. Welche von mehreren vorbereiteten Formulierungen eine Seite zeigt, legt ein festes Programm fest, beim Aufruf der Seite ist kein Sprachmodell beteiligt. Die Adressen liest ebenfalls ein festes Programm aus OpenStreetMap aus und entfernt doppelte Adressen.
Korrekturweg
Fehler und Löschwünsche nehmen wir über das Kontaktformular entgegen. Wir prüfen die Meldung, korrigieren belegte Fehler und vermerken den neuen Stand auf der betroffenen Seite.
Stand dieser Angaben: 12. September 2026.