Was kostet eine Feng-Shui-Beratung, und woher kommt die Spanne?
Für eine Feng-Shui-Beratung verlangen Anbieter zwischen 60 und 180 Euro netto je Stunde. Wer stattdessen nach Fläche abrechnet, nennt 6 bis 20 Euro netto je Quadratmeter Wohnfläche. Beide Spannen stammen aus vier Honorarlisten, die die Anbieter selbst veröffentlicht haben und die am 20. September 2026 abrufbar waren. Eine Markterhebung sind sie nicht. Eine solche Erhebung existiert nicht, weil es keine Stelle gibt, die sie führen würde.
| Abrechnung | Honorar | Nebenkosten | Was die Liste sonst festlegt |
|---|---|---|---|
| Nach Fläche, Wohnung oder Haus | 6 bis 10 Euro netto je Quadratmeter, Mindesthonorar 400 Euro netto | Anfahrt und bei Bedarf Übernachtung zusätzlich | Neubauplanung 15 bis 20 Euro netto je Quadratmeter, Onlineberatung 300 Euro für die erste Stunde |
| Nach Zeit, Pauschale für den Regelfall | 1.600 Euro netto für rund 10 Stunden, Kurzberatung 180 Euro netto je Stunde | 80 Euro netto je gefahrener Stunde, 0,60 Euro netto je Kilometer | Schriftlicher Bericht 160 Euro netto je Stunde, zwei bis sechs Stunden Aufwand |
| Nach Zeit, Stundensatz nach Kundengruppe | 120 Euro brutto privat, 140 Euro für Kleinunternehmen, 160 Euro für Geschäftskunden | 0,60 Euro je Kilometer ab 30 Kilometer Entfernung | Rund ein bis anderthalb Tage Aufwand für eine Immobilie bis etwa 150 Quadratmeter |
| Nach Miete statt nach Fläche | Ein bis zwei Monatskaltmieten netto, bei Eigentum die ortsübliche Vergleichsmiete | Ab 200 Kilometer 0,40 Euro netto je Kilometer, 100 Euro netto je Übernachtung | Begleitung bei der Umsetzung 60 Euro netto je Stunde |
Die Spanne trägt den Namen dessen, woran sie gemessen wurde: vier Listen, vier Kalkulationen, kein Bundesland darin repräsentativ vertreten. Rechnen Sie deshalb nicht mit einem Mittelwert. Nutzen Sie die Spanne, um ein einzelnes Angebot einzuordnen, und holen Sie zwei weitere ein.
So rechnen Feng-Shui-Berater ab, und so vergleichen Sie die Modelle
Vier Abrechnungsmodelle sind gebräuchlich: nach Stunde, nach Quadratmeter, als Paketpreis und nach Monatsmiete. Das Modell entscheidet darüber, wer das Risiko trägt, wenn die Beratung länger dauert als gedacht. Beim Stundensatz tragen Sie es. Beim Quadratmeterpreis und beim Paketpreis trägt es der Anbieter, weil er sich vorher auf eine Summe festlegt.
| Modell | Wer trägt das Zeitrisiko | Wann es zu Ihnen passt | Worauf Sie achten |
|---|---|---|---|
| Stundensatz | Sie | Eine einzelne Frage, ein Raum, eine Zweitmeinung | Lassen Sie eine Obergrenze in Stunden in den Vertrag schreiben |
| Preis je Quadratmeter | Der Anbieter | Eine vollständige Wohnung oder ein Haus | Klären Sie, ob Keller, Balkon und Dachschräge mitgerechnet werden |
| Paketpreis für eine feste Stundenzahl | Der Anbieter bis zur Grenze des Pakets | Ein klar umrissener Auftrag mit schriftlichem Bericht | Lassen Sie sich sagen, was die erste Stunde nach dem Paket kostet |
| Ein bis zwei Monatskaltmieten | Der Anbieter | Gewerberäume und größere Wohnungen | Die Bezugsgröße ist die Kaltmiete, nicht die Warmmiete |
Der Quadratmeterpreis wirkt zunächst am klarsten, weil die Fläche feststeht. Sie steht aber nur fest, wenn beide Seiten dieselbe Fläche meinen. Die Wohnflächenverordnung rechnet Räume unter zwei Metern lichter Höhe nur zur Hälfte und Balkone in der Regel zu einem Viertel. Wer den Grundriss stattdessen roh ausmisst, kommt bei derselben Wohnung auf eine deutlich größere Zahl und damit auf ein höheres Honorar.
- Fragen Sie, welche Flächenangabe der Anbieter verwendet: die Wohnfläche aus dem Mietvertrag, die Grundfläche aus dem Bauplan oder eine eigene Messung vor Ort.
- Lassen Sie sich die Stundenzahl nennen, die hinter einem Paketpreis steckt. Eine der vier Listen beziffert eine Beratung mit rund zehn Stunden.
- Klären Sie, ob der schriftliche Bericht enthalten ist. In einer Liste kostet er 160 Euro netto je Stunde und braucht zwei bis sechs Stunden.
- Fragen Sie nach der Zahl der Termine. Begehung, Auswertung und Abschlussgespräch sind drei Termine und nicht einer.
- Lassen Sie sich sagen, was eine Rückfrage nach der Beratung kostet. Eine Liste nennt dafür 60 Euro netto je Stunde.
Was neben dem Honorar auf Ihrer Rechnung steht
Anfahrt, Bericht und Umsatzsteuer machen bei einer auswärtigen Beratung einen erheblichen Teil der Summe aus. Zwei der vier Listen rechnen die Fahrt mit 0,60 Euro je Kilometer ab, eine davon zusätzlich mit 80 Euro netto je gefahrener Stunde. Eine dritte fährt bis 200 Kilometer kostenfrei und berechnet erst danach 0,40 Euro netto je Kilometer.
- Anfahrt je Kilometer, teils erst ab einer Entfernungsschwelle, teils ab dem ersten Kilometer.
- Fahrtzeit als eigener Posten, in einer Liste mit 80 Euro netto je gefahrener Stunde.
- Übernachtung und Verpflegung bei mehrtägigen Terminen, in einer Liste mit 100 Euro netto je Tag.
- Schriftlicher Bericht, in einer Liste mit 160 Euro netto je Stunde und zwei bis sechs Stunden Aufwand.
- Umsatzsteuer von 19 Prozent auf alle genannten Nettobeträge.
- Aufschläge für zusätzliche Personen, in einer Liste 150 Euro für eine weitere Person.
Ob Umsatzsteuer anfällt, hängt am Umsatz des Anbieters. Seine Umsätze bleiben steuerfrei, solange der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Wer darunter bleibt, weist auf der Rechnung keine Umsatzsteuer aus. Für Sie als Privatperson ist dieses Angebot dadurch rechnerisch günstiger. Über die Beratung selbst sagt es nichts.
Warum es für Feng Shui keine Gebührenordnung gibt
Eine Gebührenordnung setzt voraus, dass der Staat einen Beruf regelt. Bei Feng Shui tut er das nicht. Der Berufsverband für Feng Shui und Geomantie e.V. schreibt selbst, die Berufsbezeichnung Feng-Shui-Berater sei in Deutschland nicht rechtlich geschützt und könne ohne Nachweis einer Qualifikation benutzt werden. Ohne geregelten Beruf gibt es keine Kammer, keine Gebührenordnung und keine Stelle, die Honorare erheben würde.
Bei geregelten Berufen sieht das anders aus, und selbst dort ist der Preis nicht mehr festgeschrieben. Für Architekten und Ingenieure richtet sich das Honorar nach der Vereinbarung, die beide Seiten in Textform treffen; fehlt sie, gilt ein gesetzlicher Basissatz als vereinbart. Ein verbindlicher Mindestsatz, an dem Sie ein Angebot messen könnten, steht also selbst in der Honorarordnung eines geregelten Berufs nicht mehr.
Für Sie hat das eine praktische Folge. Es gibt keinen Satz, gegen den Sie ein Angebot prüfen können, und es gibt keine Stelle, die einen überhöhten Preis beanstanden würde. Die Prüfung liegt bei Ihnen. Das einzige belastbare Werkzeug dafür ist der Vergleich mehrerer schriftlicher Angebote mit gleichem Leistungsumfang.
Wie Sie ein Angebot lesen, bevor Sie unterschreiben
Ein Angebot wird erst vergleichbar, wenn es die Leistung beschreibt und nicht nur den Preis nennt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Absprachen vor Ort schriftlich festzuhalten und im Auftrag den Umfang, den Ausführungstermin und die Vergütung zu regeln. Diese drei Punkte sind das Minimum, das in jedem Angebot stehen sollte.
- Lassen Sie sich den Leistungsumfang schriftlich geben: welche Räume, welche Methode, wie viele Termine und welche Unterlagen Sie danach in der Hand halten.
- Prüfen Sie, ob ein Ausführungstermin genannt ist. Ohne Termin gibt es keinen Verzug und damit keinen Hebel, wenn nichts passiert.
- Rechnen Sie die Nebenkosten aus und addieren Sie sie zum Honorar. Erst diese Summe ist der Preis.
- Fragen Sie, ob die Zahl ein Angebot oder ein Kostenanschlag ist. Ein Angebot bindet den Anbieter an seinen Preis, ein Kostenanschlag ist eine Schätzung.
- Klären Sie, ob der Kostenanschlag selbst etwas kostet. Im Zweifel ist er nicht zu vergüten, und die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine Vergütung vorher ausdrücklich vereinbart sein muss.
- Holen Sie ein zweites und ein drittes Angebot ein, bevor Sie zusagen. Ohne Gebührenordnung ist der Vergleich Ihre einzige Prüfgröße.
Überschreitet die Rechnung einen Kostenanschlag deutlich, muss der Anbieter Ihnen das unverzüglich anzeigen, sobald eine wesentliche Überschreitung zu erwarten ist. Kündigen Sie den Vertrag aus diesem Grund, hat der Anbieter nur Anspruch auf die anteilige Vergütung für die bereits geleistete Arbeit. Die Verbraucherzentrale zieht die Grenze für den Hinweis bei einer Steigerung um mehr als 15 bis 20 Prozent gegenüber den veranschlagten Kosten.
Wann Sie den Vertrag noch 14 Tage lang widerrufen können
Schließen Sie den Vertrag in Ihrer Wohnung, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt bei einer Dienstleistung mit dem Vertragsschluss. Einen Grund brauchen Sie nicht, und die rechtzeitige Absendung der Erklärung wahrt die Frist.
Haben Sie den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters geschlossen, also in Ihrer Wohnung, online oder am Telefon?
Sind seit dem Vertragsschluss mehr als 14 Tage vergangen?
Haben Sie eine Widerrufsbelehrung erhalten?
Die Frist ist abgelaufen. Ein Widerruf scheidet aus. Eine Kündigung für die Zukunft bleibt möglich, dafür gelten die Regeln Ihres Vertrags.
Die Frist läuft weiter, weil sie ohne ordnungsgemäße Belehrung gar nicht erst beginnt. Sie erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.
Hat der Anbieter die Beratung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin bereits vollständig erbracht?
Ihr Widerrufsrecht kann in diesem Fall erloschen sein. Dafür mussten Sie vorher ausdrücklich zustimmen, die Zustimmung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln und bestätigen, dass Sie das Widerrufsrecht dadurch verlieren.
Sie können widerrufen. Erklären Sie den Widerruf schriftlich und senden Sie ihn nachweisbar ab.
In den Geschäftsräumen des Anbieters gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es bleibt bei dem, was im Vertrag steht, und bei den allgemeinen Kündigungsregeln für Beratungsverträge.
Ein Widerruf ist nicht immer kostenlos. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Beratung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und hat der Anbieter Sie ordnungsgemäß informiert, schulden Sie Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung. Berechnet wird er auf Grundlage des vereinbarten Gesamtpreises. Genau deshalb lohnt es sich, den Beginn erst nach Ablauf der 14 Tage zu vereinbaren, solange Sie noch unsicher sind.
Was der Preis über die Qualität einer Beratung nicht aussagt
Der Preis misst den Aufwand, den ein Anbieter kalkuliert, und den Markt, in dem er sich bewegt. Über die Wirkung der Empfehlungen sagt er nichts. Feng Shui ist eine überlieferte Lehre ohne staatlich geregelte Ausbildung, und für die Zuordnungen der Kompassschule (Ausrichtung nach der mit dem Kompass gemessenen Himmelsrichtung) gibt es keinen Wirksamkeitsnachweis. Ein höherer Preis ändert daran nichts.
Daraus folgt für Ihre Entscheidung ein einfacher Maßstab. Sie kaufen Zeit, eine Methode und eine nachvollziehbare Empfehlung. Einen belegten Erfolg können Sie nicht kaufen. Wer Ihnen einen solchen Erfolg für einen höheren Preis verspricht, verkauft etwas, das er nicht liefern kann.
Prüfen Sie deshalb am Ende nicht den Stundensatz, sondern das Ergebnis, das im Vertrag steht. Ein Bericht mit Grundriss, den gemessenen Kompasswerten und einer Liste von Maßnahmen lässt sich nachlesen und abarbeiten. Ein Versprechen auf mehr Wohlbefinden lässt sich das nicht.
Häufige Fragen
Was kostet eine Feng-Shui-Beratung für eine Wohnung mit 80 Quadratmetern?
Nach den vier veröffentlichten Honorarlisten liegt eine Feng-Shui-Beratung für 80 Quadratmeter Wohnfläche bei 480 bis 800 Euro netto, wenn nach Fläche abgerechnet wird. Eine der Listen setzt dabei ein Mindesthonorar von 400 Euro netto an. Wird nach Zeit abgerechnet, nennt eine Liste rund zehn Stunden für eine durchschnittliche Wohnung und dafür 1.600 Euro netto. Anfahrt, schriftlicher Bericht und 19 Prozent Umsatzsteuer kommen in beiden Fällen hinzu.
Gibt es eine Gebührenordnung für Feng-Shui-Beratungen?
Eine Gebührenordnung für Feng-Shui-Beratungen gibt es in Deutschland nicht. Sie setzte einen staatlich geregelten Beruf voraus, und die Berufsbezeichnung Feng-Shui-Berater ist nicht rechtlich geschützt. Das schreibt der Berufsverband für Feng Shui und Geomantie e.V. auf seiner eigenen Seite zum Gütesiegel. Jeder Anbieter kalkuliert deshalb frei, und ein Preis lässt sich nur durch den Vergleich mehrerer Angebote einordnen.
Darf ich einen Feng-Shui-Beratungsvertrag widerrufen?
Einen Feng-Shui-Beratungsvertrag können Sie widerrufen, wenn Sie ihn außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters geschlossen haben, also in Ihrer Wohnung, online oder am Telefon. Die Frist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Haben Sie keine Widerrufsbelehrung bekommen, verlängert sie sich auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage. Einen Grund für den Widerruf brauchen Sie nicht zu nennen.
Was kostet ein Kostenvoranschlag für eine Feng-Shui-Beratung?
Ein Kostenvoranschlag für eine Feng-Shui-Beratung ist im Zweifel nicht zu vergüten. Kosten darf er nur, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart wurde; darauf weist auch die Verbraucherzentrale hin. Fragen Sie deshalb vor dem Termin, ob die Erstellung berechnet wird. Eine der vier ausgewerteten Honorarlisten verlangt für ein Erstgespräch 100 Euro netto und rechnet diesen Betrag bei einer Beauftragung an.
Warum verlangen Feng-Shui-Berater so unterschiedliche Preise?
Feng-Shui-Berater verlangen unterschiedliche Preise, weil niemand die Preise regelt und die vier gebräuchlichen Abrechnungsmodelle unterschiedliche Größen messen. Stundensatz, Quadratmeterpreis, Paketpreis und Monatsmiete führen bei derselben Wohnung zu verschiedenen Summen. Dazu kommen Anfahrt, schriftlicher Bericht und die Frage, ob der Anbieter Umsatzsteuer ausweist. Vergleichbar werden Angebote erst, wenn Sie den Leistungsumfang nebeneinanderlegen.
Zahlt eine Versicherung eine Feng-Shui-Beratung?
Eine Feng-Shui-Beratung trägt weder eine gesetzliche Krankenkasse noch eine Wohngebäudeversicherung. Sie ist keine Heilbehandlung und keine Bauleistung, sondern eine frei vereinbarte Beratungsleistung. Wer sie für Geschäftsräume beauftragt, kann sie als Betriebsausgabe ansetzen; für Privaträume tragen Sie die Kosten selbst. Eine Förderung oder einen Zuschuss dafür gibt es nicht.
